Jugenarbeitsschutzuntersuchungen und J1

Untersuchung nach dem JArbSchG:

Für Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) vorgeschrieben. Die Beschäftigung von Jugendlichen ist nur zulässig, wenn dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über diese Untersuchung, die nicht länger als 14 Monate zurückliegt, vorliegt.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Die Untersuchung beginnt zunächst mit einem ausführlichen Gespräch mit dem Jugendlichen (Anamnese), die sich am mitgebrachten Vorbereitungsbogen orientiert. Danach werden in einer Ganzkörperuntersuchung auch Lunge und Herz abgehört, Bauch, Bewegungsapparat und Sinnesorgane untersucht, sowie eine Urinprobe untersucht. Zudem prüfen wir Ihren Impfstatus.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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