Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung

Hinweise für Beamtenbewerber

Vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis prüft die zuständige Einstellungs-/Ernennungsbehörde, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen gehört auch die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn. Hierfür muss der Einstellungs-/Ernennungsbehörde von den Bewerbern ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, welches bislang von den Gesundheitsämtern ausgestellt wurde.

Mit Inkrafttreten des Gesundheitsdienstgesetzes vom 17.12.2015 erfolgt in Baden-Württemberg ab dem 01.07.2016 die ärztliche Untersuchung und Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis grundsätzlich durch niedergelassene oder andere approbierte Ärzte.

Hinweis für noch nicht volljährige Beamtenbewerber

Ist eine Beamtenanwärterin oder ein Beamtenanwärter noch nicht volljährig, ist nach den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung zusätzlich auch eine ärztliche, arbeitsmedizinische Erstuntersuchung erforderlich (medizinischer Arbeitsschutz). Weitere Informationen hierzu finden Sie hier in dem Informationsblatt zu Einstellungsuntersuchung und Jugendarbeitsschutzgesetz.

Anamnesebogen

Bei der Untersuchung muss ein eigener Anamnesebogen von allen Bewerbern ausgefüllt und dem untersuchenden Arzt gegeben werden. Den Anamnesebogen sowie weitere Unterlagen für die Einstellungsuntersuchung finden Sie hier.

Erklärung Ausschluss Behandlungsverhältnis

Nach den Regelungen einer zwischen dem Land und der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sowie dem Landkreistag Baden-Württemberg geschlossenen Rahmenvereinbarung sollen die ärztlichen Untersuchungen und die Ausstellungen der „Ärztlichen Zeugnisse“ über die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis nur von Ärzten erfolgen, mit denen oder deren Berufsausübungsgemeinschaften zum Zeitpunkt der Untersuchung sowie einem Zeitraum von fünf Jahren davor keine Behandlungsverhältnisse oder nähere Verwandtschaftsverhältnisse bestanden.

Weiteres

Bringen Sie zu Ihrem Termin Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihr Impfbuch mit.

Sollten Sie sich nicht wohlfühlen, bitten wir Sie uns rechtzeitig darüber zu Informieren um den Termin zu verschieben.

Kosten

Eine Gesundheitliche Eignungsuntersuchung kostet Sie 140€.
Sie können in Bar oder mit Karte vor Ort bezahlen.

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